Kraftwerk Buschhaus
Das Kraftwerk Buschhaus ist ein deutsches Braunkohlekraftwerk im Helmstedter Revier, etwa acht Kilometer von Helmstedt entfernt im Gemeindegebiet von Büddenstedt. Es hat eine Bruttoleistung von 392 (netto 352) Megawatt und wird von der Helmstedter Revier GmbH betrieben. Diese Betreibergesellschaft für Kraftwerk und Schöninger Tagebau wurde im September 2013 neu gegründet, bevor die E.ON Kraftwerke GmbH das Kraftwerk an die MIBRAG verkaufte, die sich in Besitz der tschechischen EP Energy a.s. befindet. Im Jahre 2002 wurde das Kraftwerk modernisiert. Es produziert jährlich 2,2 Millionen Tonnen CO2; dies entspricht 1200 g CO2 pro erzeugter kWh. Das Kraftwerk Buschhaus gehört damit zu den 30 Kohlekraftwerken mit dem größten absoluten CO2-Ausstoß in Deutschland. Für das Berichtsjahr 2010 weist das europäische Schadstoffemissionsregister für das Kraftwerk Buschhaus Emission von 2,21 Millionen Tonnen CO2, 1780 Tonnen Schwefeloxide, 1380 Tonnen Stickoxide und 81,3 kg Quecksilber aus.
Das Kraftwerk wurde Ende der 1970er-Jahre geplant und sollte mit der schwefelhaltigen Salzkohle der Umgebung betrieben werden. Für die benötigte Menge wurde eigens ein neuer Tagebau, der Tagebau Schöningen, aufgefahren. Der damalige Betreiber Braunschweigische Kohlen-Bergwerke (BKB) stützte sich auf die CDU-geführte Niedersächsische Landesregierung und verweigerte den Einbau einer Rauchgasentschwefelungsanlage als nicht dem Stand der Technik entsprechend. Dort setzte sich die Einsicht zum Einbau der Rauchgasentschwefelungsanlage erst langsam durch. Nach Ansicht der Landesregierung wäre die Nachrüstung erst nach der Inbetriebnahme des Kraftwerks Buschhaus möglich gewesen. In dieser Zeit gab es mehrere Protestaktionen von Umweltschützern.
Die neue Bundesregierung Kohl setzte sich aufgrund des starken politischen Drucks für eine zwei Jahre spätere Inbetriebnahme von Buschhaus ein, um dann mit einer Entschwefelungsanlage den Betrieb anzufahren. Damit stand sie gegen die niedersächsische Landesregierung von Ernst Albrecht. In einer von der SPD einberufenen Sondersitzung des Bundestages am 31. Juli 1984, zu der die Abgeordneten aus dem Urlaub gerufen wurden, beschlossen die Politiker einen Kompromiss: Buschhaus durfte ans Netz gehen, ohne Rauchgasentschwefelungsanlage jedoch nicht die schwefelhaltige Salzkohle verfeuern, sondern schwefelarme Kohlesorten aus anderen Bergwerken. Durch weitere juristische Auseinandersetzungen wurde die Inbetriebnahme noch bis zum März 1985 verschoben.
In der Bundesrepublik Deutschland bedeutete dies erstmals eine Entscheidung unter starker Berücksichtigung des Umweltschutzgedankens.